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Erste Eich- & Kalibrierstelle
der Region TRENTINO-SÜDTIROL
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KALIBRIERSTELLE
Richtige und zuverlässige Messungen sind die Voraussetzungen für jede qualitativ hochwertige Verwiegung. Mess- und Prüfeinrichtungen werden u. a. zur quantitativen Bestimmung von Eigenschaften sowie zum Steuern, Regeln und Automatisieren in der Fertigung genutzt. Alle Einrichtungen, die für Kalibrierungen verwendet werden (einschließlich Einrichtungen für Hilfsmessungen, z. B. für Umgebungsbedingungen) und einen signifikanten Einfluss auf die Genauigkeit und Gültigkeit des Ergebnisses der Prüfung, Kalibrierung oder Probenahme haben, müssen vor ihrer Inbetriebnahme kalibriert werden. Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen zur wissenschaftlichen Metrologie.
Wichtige Begriffe in der Metrologie
Eichung
Die Eichung ist die gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsprüfung eines Messgerätes. Bei der eichtechnischen Prüfung wird die Konformität des Messgerätes mit den Eichvorschriften festgestellt, d.h. ob es die an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Merkmale zu stellenden Forderungen erfüllt und ob die zulässigen Fehlergrenzen (Eichfehlergrenzen) eingehalten werden. Durch das Anbringen des grünen Aufklebers wird die Konformität für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Nacheichfrist bestätigt. Unsere Eichstelle berät Sie gerne.
Kalibrierung
Die Kalibrierung ist die Ermittlung des Zusammenhangs zwischen den ausgegebenen Werten eines Messgerätes oder einer Messeinrichtung (oder den von einer Maßverkörperung oder einem Referenzmaterial dargestellten Werten) und den zugehörigen, durch Normale festgelegten Werten einer Messgröße unter vorgegebenen Bedingungen. Bei der Kalibrierung erfolgt kein Eingriff, der die Eigenschaften des Messgerätes verändert. Die Kalibrierung ist nur für den Augenblick der Kalibrierung gültig.
Justierung
Bei der Justierung erfolgt ein Eingriff am Messgerät, um dieses auf Sollwerte einzustellen. Am Messgerät erfolgt dann der Abgleich z. B. über eine Justierschraube. Justierung erfordert also einen Eingriff, der das Messgerät bleibend verändert. Bei einem Messgerät, welches der gesetzlichen Eichung unterliegt muss dabei ein Siegel zerstört werden.